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Bürgerbeteiligung ist möglich, aber anspruchsvoll – Analysen und Praxisbeispiele

In Politikwissenschaft on März 15, 2011 at 10:59 pm

Hermann Hill (Hrsg.): Bürgerbeteiligung – Analysen und Praxisbeispiele. Nomos Verlag (Baden-Baden) 2010. 228 Seiten. ISBN 978-3-8329-6044-5. 59,00 EUR.


Thema und Hintergrund

Bürgerbeteiligung ist zumindest normativ zu einer „Institution im demokratischen Gemeinwesen“ (Joachim Wentzel) geworden. Partizipation ist etabliert, als Prinzip und als Prozess, das gilt vor allem für die kommunale Ebene. Helmut Klages hat daran einen wichtigen Anteil. Der emeritierte Professor und ehemalige Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) in Speyer ist einer der Protagonisten der Bürgerbeteiligung, der Bürgerkommune und der Bürgerhaushalte in Deutschland. Die Diskussion um „Stuttgart21“ hat Bürgerbeteiligung in den Blickpunkt des medialen Interesses gerückt. Doch muss sie nicht immer der Königsweg im politischen Geschehen sein. Dass Bürgerbeteiligung nicht nur Chancen eröffnet, sondern in der Praxis auch mit Komplikationen verbunden sein kann, zeigte das Symposium „Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt der Zukunft“, das die DHV 2010 anlässlich des 80. Geburtstags ihres Emeritus Helmut Klages veranstaltet hatte. Die von Hermann Hill herausgegebene Dokumentation dokumentiert Referate und Praxisbeispiele.

Herausgeber
Hermann Hill ist Lehrstuhlinhaber für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht an der Detuschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Der ehemalige Rektor und Prorektor der DHV Speyer ist wissenschaftlicher Beauftragter des Führungskollegs Speyer und Leiter der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT) beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV).

Aufbau
Der Sammelband beginnt mit fünf Analysen, in denen renommierte Wissenschaftler Bilanz und Perspektiven der Bürgerbeteiligung im demokratischen Gemeinwesen aufzeigen. Im zweiten Teil folgen 14 Praxisbeispiele aus Kommunen, die das breite Feld der Partizipation in der lokalen Politik beleuchten.

Inhalt
Ein bilanzierender Beitrag von Helmut Klages unter dem Titel „Von der Zuschauerdemokratie zur Bürgergesellschaft“ steht am Beginn der Kongressdokumentation. Damit gibt der Jubilar selbst die Richtung vor. Er macht in seiner Präzisierung des Leitbilds der Bürgergesellschaft deutlich, dass der Begriff „über die gegenwärtige Gesellschaftsverfassung hinaus“ (11) weist und in seiner Zukunftsorientierung neue Spielräume für die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger eröffnet. Zu den wichtigsten Zielvorstellungen gehört „eine faire ‚Teilhabe’ an den Freiheitsrechten und Lebenschancen in dieser Gesellschaft“ (11). Mindestens ebenso wichtig sind aber auch die Erwartungen an die Bürger: „Die Menschen sollen ihre Freiheitsrechte und Lebenschancen nicht auf egoistische Weise auf Kosten anderer ausnutzen, sondern eine Bereitschaft zur aktiven Beteiligung an den gemeinsamen Angelegenheiten dieser Gesellschaft entfalten“ (11) und auf dieses Weise „Gemeinsinn entwickeln“ (11). Als dritte Säule des Konzepts sieht Klages Inklusion und Integration: „Es soll möglichst keine Bevölkerungsgruppen geben, die außerhalb stehen, denen als Teilhabe- und Partizipationsrechte nur in einem minderen Ausmaß gewährt werden“. (12) In einer Zeit, in der heftig über die Thesen eines Thilo Sarrazin diskutiert wird, ist dies eine wichtige Grundlage der normativen Diskussion über Bürgerbeteiligung. Offen diskutiert Klages „gute und schlechte Botschaften bei der Gegenüberstellung von Leitbild und Realität“ (12).Als ausgesprochen positiv wertet der Soziologe und Verwaltungswissenschaftler die hohe Bereitschaft der Bürger zur Partizipation: „Anstelle der vielfach behaupteten zunehmenden Orientierung der Menschen ökonomischen und sozialen ‚Wohltaten’, die sie sich gewissermaßen auftischen lassen, findet sich auf dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wertewandels – bei einer überraschend großen, die Mehrheit umfassenden Zahl von Menschen genau diejenige umgekehrte Bereitschaft, die im Leitbild der Bürgergesellschaft zugrunde gelegt wird, nämlich die Bereitschaft, sich aktiv ‚einzubringen’, der Wunsch nach Teilhabe, nach Mitwirkung an Entscheidungen, nach Partizipation anstelle von passiver Auslieferung an Fremdentscheidungen.“ (12) Klages widerspricht den Vorurteilen von Egoismus und Vollkasko-Mentalität und belegt dies mit den empirischen Ergebnissen des Freiwilligensurveys 2004, nach dem „in Deutschland 24 Millionen Menschen ab 14 Jahren in den verschiedensten organisatorischen Zusammenhängen freiwillig engagiert sind“ (12). Diesem enormen theoretischen Potenzial steht aber nur ein Bruchteil tatsächlich politisch Engagierter gegenüber. „Die Verbreitung prominenter Formen der Bürgerbeteiligung ist minimal“ (15) kritisiert Klages. Jetzt gehe es darum, diese „bisher noch weitgehend ungelöst Aufgabe der Mobilisierung des bisher ungenutzten Engagementpotenzials“ (16) als Herausforderung zu begreifen und die „Bürgergesellschaft auf der kommunalen Ebene“ (16) stärker zu verankern.

Auch Joachim Wentzel beschreibt eine „Kluft von aktiven und passiven Bürgern“ (47). Medial und konzeptuell ist Bürgerbeteiligung durchaus „en vogue“ (37), wie Wentzel feststellt, „Bürgerhaushalte, Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Aufgabenerfüllungen des Staates oder auch Bürgerbeteiligung in der Stadtplanung, wie etwa beim Quartiersmanagement sind im Trend“ (37). Forciert wird dies durch eine rasante technische Entwicklung vor allem im Bereich der Computerisierung und der Web-Anwendungen: „Partizipationsmöglichkeiten sind durch das Internet und im Speziellen durch Web 2.0 Applikationen sehr viel leichter geworden.“ (37) Hermann Hill sieht in den neuen Möglichkeiten der Partizipation und der e-Democracy eine Chance für „Obrigkeits- und Hierarchieabbau“ (35). Dies führe zu einer „Veränderung der Verwaltungskultur“ und einer „Kompetenzpartnerschaft“ (31) zwischen Verwaltung, Politik und Bürgern. Dass dies für die Verwaltung nicht immer ganz einfach sei, räumt Hill ebenfalls ein. Sie habe „teilweise Berührungsängste mit bürgerschaftlichen Aktivitäten“ (31). Es geht Hill bei diesen Veränderungen um „Zivilgesellschaftliche Verwaltung in der Informationsgesellschaft“ (37).

Zu den spannenden Fragen der Partizipation gehört die Frage, ob Bürger bei aktiver Teilhabe auch negative Entscheidungen mittragen. Ja, sagt Gerhard Banner, einer der Vorkämpfer des Neuen Steuerungsmodells. In seinem Beitrag „Solingen spart – und die Bürger ziehen mit“ bemerkt der ehemalige Vorstand der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt): „mit einem klaren Ziel kann man auch die Bürger gewinnen.“ (26) Die Resonanz auf die Online-Bürgerbefragung war mit 3.600 Beteiligten erstaunlich stark. Positiv bemerkt Banner auch, dass 26.000 Internutzer die Solinger Spar-Seite ohne Registrierung besucht und gelesen hätten: „Mit welchem anderen Verfahren hätte man so viele Menschen erreichen können?“ (27) Dazu passt der Erfahrungs- und „Ergebnisbericht Planspiel ‚Bürgerhaushalt der Stadt Trier’“ (61). Darin geht Kai Masser der Frage nach der „Rationalität kollektiver Entscheidungen“ (61) nach. Gibt es beim Bürgerhaushalt vorwiegend Gemeinwohlentscheidungen? Oder stehen in der Regel Eigeninteressen im Vordergrund? „Bedeutet Bürgerhaushalt z.B. automatisch zusätzliche Ausgaben und damit Schulden für eine Kommune?“ will Masser wissen und durch das Planspiel in Trier verifizieren oder falsifizieren. Am Ende registriert er mit einer gewissen Zufriedenheit, dass sich die negativen Einschätzungen nicht bestätigt haben. „Die Gruppen der Spielerinnen und Spieler hat den kommunalen Haushalt nicht ruiniert, sondern hat sich vielmehr sehr rational im Sinne des von ihr gemeinsam geäußerten Interesses verhalten“. (62) Möglich wurde dies vor allem durch „Rückkopplungsmechanismen der Ergebnisse kollektiver Entscheidungen“ (84). Zumindest im Trierer Planspiel erwiesen sich (anonyme) Abstimmungen oder Votings dem kritischen deliberativen Diskurs überlegen (84).

Der zweite Teil enthält zahlreiche positive kommunale Fallbeispiele vom „Übergangsmanagement Schule-Beruf“ (Susanne Felger) über „Integrationslotsinnen und –lotsen“ (Jochen Weber), Tübinger Politik im und für Klimawandel unter dem Titel „Tübingen macht blau“ (Bernd Schott) bis hin zu Quartiermanagement (Luzia Weber). Beschrieben werden Erfahrungen mit dem „geschlechtersensiblen Beteiligungshaushalt“ in Freiburg (Annette Schubert), mit E-Partizipation in der Lärmaktionsplanung (Karsten Lindloff / Oliver Märker), das „Digitale Stadtgedächtnis Coburg“ (Karin Engelhardt), Planungsmethoden wie die Marktplatzmethode (Anneke Gittermann) und „Perspektiven für Web 2.0 in Deutschland“ (Willi Kaczorowski). Ungewöhnlich und überzeugend ist der Beitrag des Arnsberger Bürgermeisters Hans-Josef Vogel: „Für unsere Kinder und Jugendlichen: Die blockierte Unterstützungsmacht von nebenan zur Entfaltung bringen“ (85).

Diskussion und Fazit
Partizipation ist möglich, bietet beachtliche Chancen, Kompetenzen bisher nicht beteiligter Bürger nutzbar zu machen für das Gemeinwohl, ist aber auch anspruchsvoll. Von Verwaltung und Politik fordert echte Bürgerbeteiligung viel ab. Notwendig sind Engagement, Leadership, Fairness, Offenheit und umfassend Information und Kommunikation. Das leicht lesbare Buch ist up-to-date und bietet trotz sehr heterogener Beiträge gute Anregungen für praktische Bürgerbeteiligung.

Dr. Armin König

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