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Die Bürgerkommune in der digitalen Transformation – die große Revolution?

In Politikwissenschaft, Sachbuch on August 30, 2018 at 9:57 pm

Rezension: Dr. Armin König

Die digitale Transformation wird Deutschlands Behörden stark verändern. Auswirkungen hat dies vor allem bei Städten und Gemeinden. Die Kommunen sind die ersten Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger. Vom Personalausweis über An- und Abmeldungen, Grundsteuern und Gewerbesteuern bis hin zu standesamtlichen Urkunden, von Bauvoranfragen bis hin zu Gestattungen reichen die direkten Behördenkontakte der Einwohner. Damit spielen Veränderungen durch Digitalisierung nicht nur für die Beschäftigten der Verwaltung eine Rolle, sondern auch für die Bürger in der Kunden-, Nutzer-, Adressaten und Mitgestalter-Rolle. Fast die Hälfte aller Behördenvertreter sehen in einer Umfrage der Hertie School of Governance den Wunsch der Bürger nach Digitalisierung der wichtigsten Kommunal-Dienstleistungen als Herausforderungen an.

Das war Anlass für den 22. Europäische Verwaltungskongress (evk) in Bremen, sich unter dem Motto »Die Bürgerkommune in der digitalen Transformation« intensiv mit Digitalisierung, Kommunen und Bürgerbeteiligung auseinanderzusetzen. Aus diesem Kongress ging das Buch »Die Bürgerkommune in der digitalen Transformation – Verwaltung, Verwaltungsdienstleistungen und Bürgerbeteiligung in Zeiten von 4.0« hervor. Herausgeber sind Jürgen Hartwig und Dirk Willem Kroneberg.

Aufbau und Ziele

Die Herausgeber haben die zehn Beiträge zu diesem Sammelband auf zwei große Kapitel aufgeteilt:

  • Digitale Transformation: Verwaltung 4.0 und
  • Verwaltungsdienstleistung und Bürgerbeteiligung in der digitalen Transformation

»Das Ziel des Buches ist es insbesondere,

  • die Herausforderungen, Chancen und Möglichkeiten für öffentliche Verwaltung und Staat in der Digitalen Transformation und
  • anhand praktischer Beispiele die Erfordernisse und Möglichkeiten der Transformation unter Einbeziehung der Bürger, aber auch von Verwaltungsangehörigen aufzuzeigen.« (2017, 5)

 

Inhalt

Digitale Transformation: Verwaltung 4.0

Zunächst behandeln Jürgen Hartwig und Dirk Willem Kroneberg grundsätzlich die Herausforderungen für Kommunen in Zeiten der digitalen Transformation.  Es geht um Entgrenzung, Beschleunigung, »Veränderung der Beziehungsstrukturen durch transparente Informationen und breit gefächerte Beziehungen z.B über soziale Medien« (6), die Entflechtung digitaler und physischer Leistungen (ggf. mit internationaler Diversifizierung) sowie »Wissen und Innovation, Kreativität als die entscheidenden Ressourcen im Wettbewerb« (6).

Dass die Digitalisierung in Verbindung mit der Globalisierung umfassende Folgen hat, ist eine Binsenweisheit. Manuell Castells hat dies schon zu Beginn des Jahrtausends vorausgesagt. In Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ist mit massiven Umbrüchen zu rechnen. Schließlich hat die digitale Revolution Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche. Die Transformation hat erhebliche kritische Sicherheitsaspekte, denn es geht um hoch sensible Daten und Netze, sie verändert Produkte und Prozesse, sie gibt Algoritmen die Steuerungsgewalt über Entscheidungen und Alternativen, sie zwingt Unternehmen zu fundamentalen Veränderungen und ermöglicht andererseits neue Wertschöpfungsketten, neue Serviceangebote, smarte Kundenangebote und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kunden.

Ob die Verwaltungen diese Entwicklungen nachvollziehen, ist nicht zuletzt eine Frage politischer und administrativer Entscheidungen. Vermutlich können sie sich dem nicht entziehen. Hartwig und Kroneberg zitieren Carly Fiorina (Ex-CEO von HP) und Timotheus Höttges (Telekom) mit den Worten, dass alles, was digitalisiert werden kann, auch digitalisiert werde und dass alles miteinander vernetzt werde, was vernetzt werden könne. Damit dürften sie Recht behalten.

Für die EU-Kommission ist dies schon jetzt klare Sache.

In einer Mitteilung der Kommission (EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020) heißt es:

»Elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste) können dazu beitragen, Verwaltungsverfahren zu erleichtern, die Qualität der Dienstleistungen im öffentlichen Sektor zu verbessern und die Effizienz der internen Verfahren öffentlicher Einrichtungen zu erhöhen. Digitale öffentliche Dienste verringern den Verwaltungsaufwand der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger, da sie den Umgang mit den Behörden schneller, effizienter, bequemer, transparenter und kostengünstiger machen. Darüber hinaus kann die Nutzung digitaler Technologien im Rahmen der Modernisierung der Behörden weitere sozioökonomische Vorteile für die gesamte Gesellschaft bringen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist für den Erfolg des Binnenmarktes daher von zentraler Bedeutung.«

Und weiter heißt es:

»Die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in der Europäischen Union sollten bis 2020 offene, effiziente und inklusive Einrichtungen werden, die grenzübergreifende, personalisierte, nutzerfreundliche und – über alle Abläufe hinweg – vollständig digitale öffentliche Dienste für alle Menschen und Unternehmen in der EU anbieten. Zur Entwicklung und Erbringung besserer Dienstleistungen, die sich an den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen und Unternehmen orientieren, sollen innovative Ansätze genutzt werden. Dabei sollten die Behörden von den mit dem neuen digitalen Umfeld verbundenen Möglichkeiten Gebrauch machen, die ihnen die Interaktion mit den einzelnen Interessengruppen und anderen öffentlichen Einrichtungen erleichtern.«

Hartwig und Kroneberg weisen darauf hin, dass Deutschland international mäßig abschneidet. Der Nachholbedarf ist groß, der Ausbaustand von Breitband und eGovernment ist unbefriedigend. Die Zersplitterung der Prozesse und Online-Angebote im föderalen deutschen System ist ein weiterer Hinderungsgrund. Martini  hat dafür plädiert, dass alle Staatsebenen wegen der überragenden Bedeutung der Digitalisierung künftig an einem Strang ziehen, die Bundeskanzlerin hat am 22. August 2018  einen Digitalrat berufen: »Ein kleines, schlagkräftiges Gremium“, wünscht sich Bundeskanzlerin Merkel. Mit Frauen und Männern aus der Praxis, »die uns antreiben, die uns unbequeme Fragen stellen«.

Hartwig und Kroneberg fordern die Kommunen auf »Motor der digitalen Transformation« zu sein, die Bürger dabei einzubeziehen (»als Kunde, als Mitgestalter, als Ratgeber, als Tester, aber auch als Mahner und Warner – und als Treiber«, 19). Sie sollten sich innovativ digital neu aufstellen unter Beachtung von Chancen und Risiken.

 

Wie Hartwig und Kroneberg Bürgerkommunen definieren

Anders als Roß & Roth (2018), die KGSt (2014) oder König (2018) definieren Hartwig und Kroneberg die Bürgerkommune sehr »soft«. Die Anforderungen an eine Bürgerkommune bleiben reichlich vage, die Hürden sind allzu leicht zu überspringen – insbesondere im Vergleich zu den visionären Vorstellungen von Roß und Roth.

»Die Bürgerkommune

  • ist das örtliche Gemeinwesen unter dem Blickwinkel der Dienstleistung durch die Kommune‘ und ihre öffentliche Verwaltung.
  • ist der Ort, der sich nicht nur durch repräsentative demokratische Formen das politische Engagement der Bürger/-innen in der Kommunalpolitik sichert, sondern auch durch direkte Beteiligungsformen den Sachverstand der Bürger/-innen als Expertinnen und Experten an der Entwicklung des Gemeinwesens sichert und
  • es ist der Ort, in dem das freiwillige Bürgerengagement für die unmittelbare Entwicklung des Gemeinwesens auf vielfältigsten Gebieten nicht nur begrüßt, sondern auch gefördert wird.«  (Hartwig & Kroneberg, 4)

Mit dieser Definition sind die Autoren leider nicht auf der Höhe der Zeit. Aber im Gesamtbild der Beiträge ist dies zu verkraften.

Klaus Lenk wirft Schlaglichter auf die Bedeutung der digitalen Transformation in Staat und Verwaltung und fordert, in einer offenen Entwicklung die Digitalisierung zu steuern und politisch zu verantworten,  »damit sich gemeinsame Erwartungen der Menschen auf eine lebenswerte Zukunft überhaupt noch bilden können« (Lenk, 39). Er will sich nicht abfinden mit einem weit reichenden Rückzug des Staates und mit der »von ahnungslosen Zeitgenossen gefeierte[n] ›Disruption‹, mit der ganze Branchen wie das Taxigewerbe abgeräumt und durch monopolistische Strukturen von Betreibern sogenannter Plattformen ersetzt werden soll, welche … Menschen in Abhängigkeit drängen«. (39). Gerade der Rückzug des Staates (oder das von politischer oder wirtschaftlicher Seite gewollte Zurückdrängen) erschwere verantwortbare Gestaltung der Veränderungen. »Unsere Zukunft hängt davon ab, wie diese Fragen angegangen werden. Und sie hängt davon ab, was sich im Kleinen, auf der Ebene der Bürgerkommune bewegen lässt, und in welche Richtung.« (39)

Manfred Becker untersucht Arbeit, Beschäftigung und Bildung in der Arbeitswelt allgemein und in der  Verwaltung 4.0 im Besonderen. Wenn er von der drohenden Eruption von Geschäftsmodellen und Branchen schreibt, von unsicheren Märkten, von der »Eroberung der Welt durch die Digitalisierung« (44), dann ist dies ein Alarmsignal, denn die »Digitalisierung dringt weitgehend ungefragt in alle Lebensbereiche ein und verändert das Leben der Menschen als Beschäftigte, Kunden und Bürger nachhaltig« (44). Weil die Entwicklung unumkehrbar ist,  lässt er sich von der Frage leiten, ob und wie digitale Transformation trotz all dieser Herausforderungen gelingen kann. Der Mensch in der Verwaltung müsse Willens- und Gestaltungsfreiheit und Souveränität bewahren,  um nicht zum Spielball cyber-physischer Systeme (46) zu werden. Ein riesiges Problem sei die Ahnungslosigkeit der Bürger. »Die cyber-physische Zukunft teilt die Menschen in Wissende und in Ahnungslose.« (46). Dabei sei die Vierte Industrielle Revolution allumfassend und schließe alle Lebensbereiche ein. »Vorrangiges Ziel von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften muss es sein, das Wissen um die digitale Revolution zu mehren, Transparenz zu fördern und Unwissenheit und Ängste abzubauen.« (47)

Es wird neue Anforderungen an Beschäftigte im Öffentlichen Dienst geben, das ist für Becker offenkundig. Eine Gruppe werde cyber-physische Systeme entwickeln, eine andere Gruppe werde sie bedienen und Aufträge abarbeiten.

»Die fachlichen Anforderungen umfassen insbesondere Daten-, Netzwerk-, Cloud- und Prozessbefähigung«, meint Becker (52). Er geht davon aus, dass es künftig »Stellenbündel« oder »Jobcluster« gibt, in dem Tätigkeiten und Anforderungen gebündelt werden. Anstelle der engen Fachexperten treten die flexiblen Netzwerker: »Die persönlichen Anforderungen konzentrieren sich auf Kooperations- und Kollaborationsfähigkeit, auf Netzwerkbefähigung, Denken in Zusammenhängen und Ambiguitätstoleranz. Als weitere Befähigungen kommen die Fähigkeiten im Umgang mit Komplexität, Dynamik und Unsicherheit hinzu, weil die Echtzeit-Philosophie der Verwaltung 4.0 fortgesetzt Veränderungen hervorruft, die lernend bewältigt werden müssen.« (Becker 52)

Becker erwartet Beschäftigungsverlust in der Verwaltung 4.0 (54) und Beschäftigungsgewinne. Dass einerseits Verwaltungsaufgaben auf den Bürger übertragen werden, die er vollelektronisch erledigt (siehe Steuererklärung) sei ebenso absehbar wie de Wegfall von Doppeleingaben und Doppelstrukturen, von Koordinations- und Moderations- und Führungsaufgaben. Auch die Straffung interner Dienste sei zu erwarten. Hier werde die Verwaltung unter Druck geraten.

Geradezu visionär sind Beckers Vorstellungen zu Beschäftigungsgewinnen. Er sieht einen Aufgabenzuwachs im Bereich des »Personal-Nudging« (56), der Berufs- und Lebensberatung. Gerade unsichere Zeiten erforderten »Bürger-Paten, Lebenslagen-Navigatoren, Krisen-Coaches, Gesundheitslotsen, Bildungsmediatoren« (56).

Sein dringender Appell: Wir dürfen die Welt nicht den IT-Spezialisten als elitäre Gruppe überlassen, die als einzige »den Code der neuen Welt verstehen und verwalten« (80)

Ulrich Kuron, Dorothee Schäfer und Erika Voigt definieren Gestaltungsansprüche an Arbeit und Leben im digitalen Wandel und führen die Leser in die faszinierende Welt von Dynamic Facilitation ein.

Dynamic Facilitation ist eine offen moderierte Gruppendiskussion, die auf die Kreativität der Teilnehmer setzt. Die Methode hebe sich ab von konventionellen, linearen Moderationsstrukturen. Das Ergebnis ihrer umfassenden dynamischen Moderationen fassen sie so zusammen:

»Die Rahmenbedingungen in Unternehmen und Organisationen müssen sich verändern. Zunehmende Geschwindigkeit und Komplexität führen zu Stress, Herausforderungen und krisenhaften Situationen. »Damit wird Resilienz zur wichtigen und langfristigen Konstante gesunder und nachhaltig erfolgreicher Unternehmen bzw. Organisationen« (Kuron, Schäfer & Voigt, 109).

Notwendig sei eine Organisationsstruktur, »in der Hinfallen erlaubt und Aufstehen geübt wird« (109)

Das werde zu einem tiefgreifenden Wandel der Führungsstrukturen und der Organisation führen.

Sie nennen es Digital Leadership:

»Flache Hierarchien, Selbstorganisation und -steuerung anstelle von Kontrolle ein positives Menschenbild mit hoher Wertschätzung, Kommunikation und Verständigung sowie neue Arbeitsorte sind zentrale  Stichworte und bilden die kulturelle Grundlage für den nachhaltigen digitalen Wandel von Unternehmen und Organisationen Damit ist erkennbar, dass  eine erfolgreiche Digitalisierung der Arbeitswelt vom Menschen und nur bedingt von der Technologie  abhängig ist.« (109)

Der kongressbekannte Franz-Reinhard Habbel darf »Wir sind’s! Bürgerkommunikation im Zeitalter der Digitalisierung« schreiben. André Claaßen hält das aktuelle eGovernment mit seinen Portallösungen für nicht mehr zeitgemäß. Sein Ruf »Alexa, mache einen Behördengang!« zeigt schlaglichtartig, in welche Richtung neue Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft oder als Auftrag der Zivilgesellschaft zu erledigen wären. Nach dem Vorbild real existierender Plattformen wie Amazon und Zalando fordert er eine neue und einheitliche Infrastruktur für Behördenleistungen mit »gemeinsamen Basiskomponenten und einem sicheren Datenaustausch von Behördendaten auf allen Ebenen des Föderalismus.« (138)

Dafür braucht es eine »robuste Infrastruktur«  und digital kompetente Bürger (144).

Fundamental ist auch, was Herbert Kubicek fordert: »Bessere öffentliche Dienstleistungen durch offene Daten« (146). Es wäre die Weiterführung dessen, was die Aarhus Konvention als Magna Charta der Informationsfreiheit im Bereich der Umweltdaten vorgezeichnet hat. Bessere Umweltpolitik durch offene, transparente Daten. Es wäre das Ende der anachronistischen alten Geheimhaltungsverwaltung.

Abgerundet wird das Buch von der Entwicklung eines digitalen Stadtteilführers für und mit älteren Menschen (Herbert Kubicek, Juliane Jarke und Ulrike Gerhard), einem Beitrag von Jutta Croll zu »Medienkompetenz als Schlüssel gesellschaftlicher Partizipation« (208) und einem Beteiligungsmanagement-Tool von Christian Davepon und Dominik Wörner, die leider Bürgerkommune auf Konsultation reduzieren. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.

 

Fazit

Ein problembewusstes Buch, das die extreme Dynamik der digitalen Transformation und ihre Bedeutung für die Verwaltung deutlich macht. Nichts bleibt wie es ist in Zeiten von 4.0 – die Bürgerkommune mit umfassender Teilhabe, Open Data, Dienstleistungsqualität und ehrenamtlicher Mitarbeit kann diese Transformation erleichtern. 

Die Menschen haben den Schlüssel dafür, dass die Veränderungen human ablaufen. Sie dürfen sich nicht den Maschinen überlassen, den cyber-physischen Systemen.   

Das Buch sensibilisiert dafür.

Wie so oft bei Sammelbänden sind die Beiträge auch hier heterogen. Das spricht andererseits für Vielfalt.   

 

Jürgen Hartwig; Dirk Willem Kroneberg (Hg.) (2017)

Die Bürgerkommune in der digitalen Transformation – Verwaltung, Verwaltungsdienstleistungen und Bürgerbeteiligung in Zeiten von 4.0

241 Seiten. Münster: Lit-Verlag. ISBN 9783643138613

 

 

 

 

Bürgergesellschaft in Zeiten der Transformation

In Politikwissenschaft on Januar 1, 2010 at 12:41 am

Dettling, Daniel (Hrsg.): Die Zukunft der Bürgergesellschaft. Festschrift für Warnfried Dettling. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008. 233 Seiten. € 39,90.

rezensiert von Armin König

Daniel Dettling hat eine Festschrift zum 65. Geburtstag von Warnfried Dettling herausgegeben, in der prominente Autoren kontrovers über das Verständnis einer aktiven Bürgergesellschaft in einer Zeit globaler Transformationen diskutieren.
Einerseits plädieren Sozialpolitiker wie Alois Glück für ein „grundlegendes ordnungspolitisches Konzept im Sinne einer neu ausbalancierten Verantwortungsgemeinschaft von Bürger und Staat“ (85). Ein starker Staat soll Handlungsfähigkeit und Stabilität garantieren und den Ordnungsrahmen für das Gesellschaftsleben, die Wirtschaft, die Politik und für aktive Bürgerbeteiligung setzen. Das ist ein Plädoyer gegen einen „Rückzug des Staates allein auf seine rein hoheitlichen Aufgaben“ (86).
Andererseits sehen Werner Weidenfeld und Norbert Walter die Wirtschaft nicht länger im alten Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und damit in der Verantwortung für die Bürgergesellschaft. Vor allem Walter will der Wirtschaft neue Entfaltungsmöglichkeiten geben, indem er die Unternehmen von Lasten befreit. Der Korporativismus als deutsche Form der Wirtschaftsordnung habe „in Sackgassen geführt“. (112) So seien die ökologischen, ökonomischen, sozialen und demographischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht zu meistern. Eine neue Wirtschaftsordnung mit den Elementen Wettbewerb, Leistungsorientierung und Partizipation solle neuen Schub bringen. Die „Einbeziehung möglichst vieler mit ihren Potenzialen“ (112) sei deshalb eine zentrale Aufgabe, die aber nicht von der Wirtschaft, sondern von der Gesellschaft zu leisten sei. „Die Voraussetzungen für eine solche partizipative und leistungsorientierte Gesellschaft liegen außerhalb des Ökonomischen“. (112) Angestrebt wird eine Marktwirtschaft angelsächsischer Prägung. Dass sie in Deutschland verteufelt werde, verhindere, „dass der Exportweltmeister seine Talente in den Märkten virtuoser nutzt. Statt Shareholder Value oder private Equity zu verbannen sollten wir sie weiterentwickeln“, meint Walter. (112-113)
Subsidiarität im Sinne ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit und „in guter Übereinstimmung etwa mit der Katholischen Soziallehre“ (113) soll nach Walters Ansicht delegiert werden. Vor allem die Bürger sollen aktiver werden. Walter wünscht sich „mehr kreative und risikobereite Geister“ (112), die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, aber auch „treue Partnerschaft in vielen Lebensbereichen, besonders in der Ehe, zur Begründung von Familien, die Kindern den sozialen Schutz gewähren, die Gesamtheit, Ausbildung und soziale Prägung sichern.“ (112)
Weidenfeld sieht in der Bürgergesellschaft die Chance, dass Staat und Wirtschaft durch „Bürgerbeteiligung, Selbsthilfe, Alltagssolidarität und ehrenamtliche[s] Engagement“ (50) finanziell entlastet werden. „Bürgerschaftliches Engagement soll zur Lösung zentraler gesellschaftlicher Probleme beitragen“ (50). Ziel ist ein „partizipatorischer Wohlfahrtsstaat“. 50)
Heiner Geißler setzt den Kontrapunkt: „Die totale Ökonomisierung aller Lebensbereiche ist der Gegenentwurf zu zivilen Bürgergesellschaft.“ (117) Solange Politik und Wirtschaft bereit seien, „sich mit einem so genannten Prekariat ab[zu]finden“ (115), so lange bleibe die Bürgergesellschaft eine Utopie. „Eine Bürgergesellschaft setzt voraus, dass Politik, Staatswesen und Wirtschaft auf einem ethischen Fundament beruhen, das heißt die absolute Achtung der Menschenwürde für alle gilt und alle die Pflicht haben, denen zu helfen, die in Not sind.“ (117)
Rüdiger May beschreibt Voraussetzungen und Kriterien politischer Partizipation: „Ohne Partizipation ist Demokratie eine leere, formale Hülle, die an der Lebenswirklichkeit des Volkes vorbei geht“. (199) Als Negativfaktoren beschreibt May die „mangelhafte Organisation heutiger Partizipationsmöglichkeiten“ (200), die „mangelnden Vorbilder“ (202), „[u]nvollständiges Wissen und Desinteresse (203) und fehlende Zeit, das Beharrungsvermögen von Mandatsinhabern und ihr Platzvorteil gegenüber neuen Interessenten, die „Sondersprache der Politiker“ (210) und die schwierige Kommunikation, obwohl dies ein Schlüssel für die Teilhabe sei: „Politische Kommunikation bleibt für den potenziellen Partizipierer eine fremde Welt.“ (212) Wenn Partizipation ein „essentielles Element des Funktionierens der Demokratie“ (212) werden solle, müsse Demokratie verändert werden. Dazu gehören das Aufbrechen verkrusteter Strukturen in Institutionen, Teilhabe „unterhalb der Schwelle einer formalen Mitgliedschaft“ (212), eine andere Personauswahl durch neue, „offene Selektionsprozesse“ (212) in der Politik, die damit Vorbildfunktionen übernehmen und „zur Partizipation animieren“ (212) könne, ein Personalaustausch (auf Zeit) der Politik mit Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft (212-213) und eine Vermittlungsoffensive, um den Bürgern das Funktionieren von Staat und Gesellschaft beizubringen. Außerdem solle politische Kommunikation „weniger phrasenhaft, (…), dafür aber konkreter“ (213) werden. Die wichtigste Empfehlung: „Die Regelungswerke müssen einfacher, verständlicher und dem Bürger eingängiger werden (auch um den Preis geringerer Einzelfallgerechtigkeit), er muss Inhalte verstehen, wenn er partizipieren soll.“ (213)
Warnfried Dettling, der zu den Pionieren der Bürgergesellschaft gehört, verlangt ein neues Leitbild mit der ganzheitlichen Sicht lokaler Governance, in die „die Bürger stärker einbezogen werden“ (222) und in der „die soziale Kultur einer Gesellschaft (222) verändert wird. Außerdem brauche Deutschland „mehr Bürgergesellschaft, um Menschen jenseits der Erwerbsarbeit an der Gesellschaft teilhaben zu lassen und gesellschaftliche Aufgaben mit sinnvollen Tätigkeiten verbinden zu können.“ (222) Die Bürgergesellschaft müsse eine Antwort finden „auf die neue soziale Frage, die Spaltung der Gesellschaft und die soziale Ausgrenzung vieler Menschen zu verhindern.“ (223) Hier schließt sich der Kreis zu den Sozialpolitikern. Die kontroversen Positionen der Autoren belegen, dass noch intensive Diskussionen über den „Staat der Bürgergesellschaft“, die Wirtschaft in der Bürgergesellschaft und über den starken Bürger in einer starken Demokratie im Sinne Benjamin Barbers zu führen sind. Die Festschrift mit ihren zum Teil sehr pointierten und durchweg gut lesbaren Beiträgen liefert dazu eine Fülle von Anregungen.

(c) 2010 Armin König

http://www.arminkoenig.de/blog

vgl. auch:

Armin König (2009): Bürgergesellschaft – rhetorische Floskel oder wegweisendes Reformprojekt? In: https://politbuch.wordpress.com/2009/04/15/burgergesellschaft-rhetorische-floskel-oder-wegweisendes-reformprojekt/

Armin König (2009): Die Bürgergemeinde: Eigenverantwortung wecken, Bürgersinn fördern, Sozialkapital vermehren. In: http://www.arminkoenig.de/Publik/Buergergemeinde%20Saarlorlux.pdf

Armin König (2009): Bürgergemeinde: Renaissance einer guten Idee. In: innovative verwaltung. Bd. 31, 1-2/2009. S. 18-19.

Armin König (2009): Lokale Demokratie stärken: Zeit für bürgernahe Ansätze. Eigenverantwortung wecken, Bürgersinn fördern, Sozialkapital vermehren: die Bürgergemeinde – Renaissance einer Idee. In: Kommunalpolitische Blätter (KOPO), Bd. 61, H. 02/09, S. 37-39.