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Posts Tagged ‘Verantwortung’

Die Rückkehr der Religion in den bürgerfreundlichen Staat

In Politikwissenschaft on Januar 11, 2010 at 6:29 pm

Paul Nolte (2009): Religion und Bürgergesellschaft : Brauchen wir einen religionsfreundlichen Staat? Berlin University Press. 24,90 €.

2003 hat Paul Nolte das Thema bereits andiskutiert: „Bürgergesellschaft und christliche Verantwortung in der postsäkularen Welt“ hieß der Titel eines Vortrags in der Konrad-Adenauer-Stiftung anlässlich des Ökumenischen Kirchentags. Aus dem Vortrag ist ein größerer Essay geworden, der die Rückkehr der Religion mit dem aktuellen Thema der Bürgergesellschaft verbinden – eine ebenso originelle wie schlüssige Idee.

Über Jahre wurde  im Hinblick auf die Bürgergesellschaft ein optimiertes Klientelmodell „Staat-Bürger“. Doch mit dieser formalistisch-ökonomischen Sicht wird nur ein Teilaspekt möglicher Beziehungen zwischen Bürger und Staat beschrieben. Durch die Krisen der letzten Jahre hat sich die Ausgangslage verändert: Werte und Orientierungen sind wieder gefragt, damit gewinnt auch in einem stark säkularisierten Staat die Religion neue Handlungsmöglichkeiten. Sie ist nicht etwa verschwunden, sondern kehrt in neuen Kontexten in die Gesellschaft zurück.

Es gibt neue „Andockpunkte“ (30), neue „Möglichkeitsräume“ für die Religion. In einer erodieren Sozialgemeinschaft wird zunehmen die Frage aufgeworfen: „Was hält eine radikal individualisierte Gesellschaft zusammen?“ (30) Auch die Religion kann ihre Aufgabe nicht mehr auf klassische Weise wahrnehmen. In einer Multioptionengesellschaft ist sie eine Wahlmöglichkeit unter anderen – aber eine wichtige.

Der alte Fortschrittsglaube hat sich überlebt, die „Rationalität der Aufklärung mit ihrer szientifischen Eindeutigkeit [ist] fragwürdig geworden.“ (121) So ist für Nolte neben die Säkularisierung ein echtes Bedürfnis nach Religion getreten, „neben Individualisierung und Emanzipation ist die Suche nach Gemeinschaft und nach Bindungen, nach ‚Ligaturen‘ ; neben den Staat ist die Bürger- oder Zivilgesellschaft getreten“. (121)

Für Nolte läuft alles darauf hinaus, dass in der Riskanten Moderne  „angesichts einer weit fortgeschrittenen Entfremdung, die sich im Rückzug in die Privatheit einerseits, in der Vernachlässigung der öffentlichen Sphäre andererseits“ manifestiert,  Überbrückungen und Bindungen notwendig werden, die von der Religion gewährleistet werden können. „Religion vermag in besonderer Weise eine solche Brücke zwischen Individualität und Sozialität, zwischen Privatheit und Öffentlichkeit, zwischen Intimität und Engagement zu schlagen, wie sie für das Funktionieren bürgerlicher, republikanischer Gesellschaft unverzichtbar ist.“ (121-122)

Gerade moderne Christen hätten in den letzten Jahren beachtliche Fähigkeiten entwickelt, tradierte Religion mit den Anforderungen der Moderne in Einlang zu bringen und dabei auch Widersprüche auszuhalten. Das mache einen besonderen Reiz aus, zumal engagierte, zur Verantwortung bereite Christen erfahren darin seien, institutionalisierte Netzwerke der Solidarität zu knüpfen. „Das soziale Netzwerk im religiösen Feld stellt zumal nach der Erosion konkurrierender Netzwerke wie dem der Arbeiterbewegung einen unverzichtbaren Teil der gesamten Arbeiterbewegung einen unverzichtbaren Teil der gesamten bürgergesellschaftlichen Infrastruktur dar“. Dies wird konkret erlebbar in Nachbarschaftstreffpunkten, Kindergärten und Schulen, aber auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und natürlich auch den Kirchen selber.

So werde mit räumlichen Bezügen und sozialen Identitäten „eine Landkarte der Bürgergesellschaft sichtbar, an der Menschen sich kulturell orientieren“ – und auch auch wertemäßig. Darin macht den sozial bewegten modernen Religionsgemeinschaften niemand etwas vor.

Noltes Fazit: Weil der Staat auf Netzwerke und moralistische Ressourcen dringend angewiesen ist, muss er „Sponsor der Bürgergesellschaft“ und ein „religionsfreundlicher Staat“ (125) im postsäkularen Zeitalter sein. Dass diese Entwicklung auch Gefahrenpotenzial birgt, spart Nolte nicht aus. Sein Fazit bleibt aber optimistisch: Ja, wir brauchen einen religionsfreundlichen Staat in Verbindung mit einer aktiven Bürgergesellschaft.

Nolte hat einen eleganten Essay geschrieben, der schlüssig die neuen Möglichkeitsräume der Religion in einer krisengeschüttelten, verunsicherten postsäkularen Gesellschaft aufzeigt.

Armin König

Kirchhofs Plädoyer für eine neues Maß der Gerechtigkeit

In Politikwissenschaft on Januar 2, 2010 at 3:22 am

Paul Kirchhof (2009): Das Maß der Gerechtigkeit – Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht. München. Droemer.

Er ist nicht nur einer der kompetentesten Juristen der Republik, sondern auch einer der besten Finanz- und Steuerrechtler, war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, sorgte im Kompetenzteam von Angela Merkel 2005 für Aufsehen und Schlagzeilen, wurde sehr ungerecht von Gerhard Schröder und anderen sozialdemokratischen Wahlkämpfern behandelt und zog sich anschließend in die Wissenschaft zurück. Es war kein Rückzug in den Schmollwinkel. Er hat analysiert und philosophiert und anschließend ein Werk geschrieben, das der Gerechtigkeit auf den Grund geht: vom Ring des Gyges bis zur politischen Gerechtigkeit unserer Tage.
Die Republik ist nach Kirchhofs Befund aus dem Gleichgewicht geraten. Das gilt für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. In einem großen historischen Bogen entwickelt der ehemalige Verfassungsrichter seine rechtsphilosophische Sicht der Gerechtigkeit. Demnach ist Gerechtigkeit ein Auftrag „an jeden einzelnen Menschen, seine Einsichtsfähigkeit, seine Selbstlosigkeit“ (28) im Sinne einer „sokratischen Jedermannstugend.“ (28) Es ist keine ferne, unerreichbare Gerechtigkeit, schon gar keine tragisch besetzte, wie bei Hebbel (28), sondern eine Alltagsaufgabe. Dort geht es praktischerweise darum, „den Auftrag zu erfüllen, sich dem Gerechten möglichst anzunähern“ (28).
Aus diesem Ideal, das in Zeiten der Globalisierung anachronistisch klingt, entwickelt Kirchhof pragmatische Gerechtigkeitsanforderungen. Dazu gehören die „Stärkung der Verantwortlichkeit als Wirtschaftlichkeitsprinzip“ (219) und die Freiheit, einerseits „die Staatsgewalt in ihre Schranken“ (132) zu weisen, andererseits Verantwortung für Schwächere zu übernehmen. Kirchhofs Plädoyer für Gerechtigkeit und ein neues Gleichgewicht im Land setzt auf Werte, „eine Kultur des Maßes“ (11) und eine „Gerechtigkeit in der Generationenfolge, in sozialen Sicherungssystemen, in Maßstäben des Umweltschutzes, in der Verpflichtung auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ (373). Das klingt nur auf den ersten Blick konservativ, ist aber im 21. Jahrhundert innovativ.
In Maßlosigkeit und „Maßstablosigkeit“ (11) sieht Kirchhof große Gefahren für die Balance der Gesellschaft. Das gilt nicht nur für die Gier im internationalen Finanzmarkt, sondern auch für die nationalstaatliche Verschuldung. „Der Kampf des Rechts gegen die Verschuldung, für den Schutz der nächsten Generation, für die Stabilität des Geldeigentums und gegen Inflation und Währungsreform ist hochaktuell“ (371), bemerkt Kirchhof kritisch.
Der Verfassungsjurist lässt keinen Zweifel daran, dass er bei seinen Bemühungen um mehr Gerechtigkeit im menschlichen Zusammenleben auf den Markt setzt, nicht auf den so genannten starken Staat – und auf ein faires, einfaches und gerechtes Steuersystem. . Es geht ihm dabei um Gütererwerb und Güterverteilung: „Auf dem Markt bietet die Marktfrau ihre Äpfel an, und der Kunde erwirbt die roten und gelben Äpfel, die braunen und faulen bleiben liegen. In der Planwirtschaft hingegen teilt der Staat die vorhandenen Äpfel zu – auch die braunen und faulen. Mit dieser Beobachtung bleiben wir gelassen gegenüber einer aufgeregte Kritik, die eher den Markt in Frage stellt, als dass sie die Schwächen eines Finanzwettbewerbs ohne ein Kultur des Maßes ins Bewusstsein rückt.“ (31)
So plädiert Kirchhof dafür, die „Rahmenordnung für die soziale Marktwirtschaft [zu] erneuern“ (31). Er verlangt, dass „die Staatsorgane auf das Gemeinwohl hinwirken und die Grundrechte der einzelnen Menschen beachten“ (370). Das klingt in einem Rechts-staat trivial, ist es aber offensichtlich nicht. So sieht Kirchhof vor allem die Grundrechte der nächsten Generation durch verschwenderisches Handeln der jetzigen Generation bedroht. Er warnt aber auch vor der Ausplünderung des Staates durch Private – was für einen konservativen Staatsrechtler und Finanzjuristen ungewöhnlich erscheint. „Das Recht auf eigenes Glück baut auf die Unterscheidung zwischen freiheitsberechtigtem Menschen und freiheitsverpflichtetem Staat, begrenzt damit die Freiheit auf den selbstbeherrschten Lebensbereich und zieht deutliche Grenzen zu den Ressourcen der Allgemeinheit, die nicht für das Wohl eines Einzelnen eingesetzt werden dürfen.“ (371) Damit plädiert Kirchhof nicht für die angelsächsische Version der maßlosen Marktwirtschaft, bei der sich jeder ohne Einhegung und Eingrenzung durch die Staatsorgane nimmt, was er bekommen kann, sondern für eine verantwortungsgeleitete soziale Marktwirtschaft, die dem Recht des Stärkeren Grenzen setzt, aber auch den Staat selbst auf seine Aufgaben zurückführt. Es ist indirekt auch eine Fundamentalkritik gegenüber Managern, die Staats-Ressourcen in Anspruch nehmen um sich selbst zu bereichern.
Dem „Glasperlenspiel der Gewinnmaximierung durch Spekulation“ (374) steht Kirchhof skeptisch bis ablehnend gegenüber. Dem setzt er das Prinzip der Mäßigung entgegen. „Das Gesetz gibt Sicherheit. Freiheit setzt den Menschen dem Ungewissen aus. Das Gesetz schafft Bindung. Freiheit verantwortet sich in Schuld und Haftung.“ (373) Auch die sind einzufordern durch die Gesellschaft und die Staatsorgane.
Im Sinne der Gerechtigkeit und der gerechten Verteilung von Gütern und Ressorucen will der Verfassungs- und Finanzrechtler die Subventionsmentalität im Land eingrenzen: „Gegenwärtig wird sich diese Grenze vor allem im Schutz des Staatshaushalts gegen den Zugriff Privater bewähren müssen, die Subventionen, Steuervergünstigungen, Schutzschirme zu Lasten der Allgemeinheit beanspruchen“. (371) Sein klarer Befund: „Das Recht weist Verantwortlichkeiten zu“. (371) Diese müssen wahrgenommen werden. Darüber hinaus erwartet Kirchhof, dass die Bürger viel stärker als bisher vor Klientelansprüchen geschützt werden. Trotz der Notwendigkeit einer Verallgemeinerung der Rechts- und Handlungsmaßstäbe „geraten auch in der modernen Demokratie Gemeinschaftsanliegen – der Familien, der Sparer, der Arbeitnehmer – gegenüber gut organisierten, politisch erfahrenen Kleingruppen ins Hintertreffen“. (372) Parteilichkeit und Verbandswesen beunruhigen den Verfassungsrechtler besonders, stellen sie doch das Gerechtigkeitsprinzip in Frage.
Er fordert Verteilungsgerechtigkeit ein und verlangt von dem, „der Geld ausgeben will“ – also vor allem vom Staat – , dass er „es grundsätzlich vorher erwirbt, verdient.“ (375) Zu den Prinzipien eines gerechten Staatswesens gehört auch dass diejenigen, die zum Erwerb nicht der Lage sind, „einen Anspruch gegen die Rechtsgemeinschaft auf angemessenen Unterhalt“ (375) haben, um den existenziellen Finanzbedarf zu decken. Einschränkend fügt Kirchhof hinzu. “Keine Gesellschaft kann die Frage nach der Verteilungsgerechtigkeit abschließend beantworten.“ (375) Ähnlichkeiten zu John Rawls sind unverkennbar, Gerechtigkeit als Fairness ist auch bei Kirchhof als Leitprinzip erkennbar.
Kirchhofs wichtigster Befund aber lautet: „Vertrauen ist Bedingung der Gerechtigkeit“. (374) Deshalb ist Herrschaft auf Partizipation der Bürger und Dialog mit ihnen angewiesen. Politik muss ein Geben und Nehmen sein. „Menschen wollen nicht beherrscht werden, sondern sich auf eine Herrschaft verständigen, die letztlich dem einzelnen Menschen zugute kommt“. (374)
Die Menschen sind verunsichert, sie setzen zunehmend auf einen Verfassungsstaat, der Vertrauen und Sicherheit gewähren und Zuversicht vermitteln soll. „Allerdings schwindet das Vertrauen in das Geld, teilweise in die Ehrbarkeit von Kaufmann und Markt, in die Erneuerungskraft der Politik in die Distanz des Staates gegenüber Parteien und Interessengruppen.“ (374) Das hat Folgen, die seit Jahren zu beobachten sind. Sie werden als Politikverdrossenheit etikettiert, müssen im Kern aber als Vertrauensverlust verstanden werden, die weit über Proteststimmen und Wahlenthaltungen hinausgehen und „im Kern die Autorität des Rechts, damit den Gestaltungsanspruch des Gerechtigkeitsprinzips“ (374) berühren und in Frage stellen. Das aber ist ein zutiefst beunruhigender Befunde, der Reaktionen verlangt. Der Unvernunft und der Orientierungslosigkeit muss eine Rückbesinnung auf eine Kultur der Gerechtigkeit entgegengesetzt werden, die auf Freiheit in Verantwortung, rechtliche Maßstäbe, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und Fairness setzt. Es ist eine Grundhaltung, die sowohl der christlichen Soziallehre als auch dem aufgeklärten, freiheitlichen, verfassten, modernen Rechtsstaat verpflichtet ist. Dem entspricht am Besten eine modernisierte Soziale Marktwirtschaft.
Kirchhofs Fazit: „Die Marktwirtschaft erfüllt ihren Auftrag, ’sozial’ zu sein, wenn sie alle Menschen in Deutschland mit den benötigten Gütern versorgt, jeden Arbeitswilligen an den Einkommensströmen beteiligt, einen Mehrwert erwirtschaftet, der durch Steuern maßvoll abschöpft und den Kranken, Arbeitslosen und Schwachen zugewiesen werden kann“. (310) Gerechtigkeit nimmt die Starken in die moralische Pflicht, sozial verantwortlich zu sein, erlaubt aber auch die Freiheit, zu erneuern, zu gestalten und sich zu entfalten.

Paul Kirchhof hat ein starkes Buch geschrieben, das Maßstäbe neu justiert und dem Ideal der Gerechtigkeit im 21. Jahrhundert zum Durchbruch verhelfen will – ein topaktuelles Thema, hoch kompetent umgesetzt. Chapeau!

(c) 2009 Armin König

Katrin Stein zur Verantwortlichkeit der Politiker

In Politikwissenschaft on November 20, 2009 at 11:24 pm

Stein, Katrin (2009): Die Verantwortlichkeit politischer Akteure. Tübingen: Mohr Siebeck

rezensiert von Armin König

Katrin Stein hat eine systematische, umfassende und sehr überzeugende Studie zur rechtlichen Verantwortlichkeit politischer Akteure vorgelegt. Dass diese Verantwortlichkeit der Politik und der Politiker nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis existiert und rechtlich zu begründen ist, ist Basis ihrer Untersuchung.

Des öfteren hat die Übernahme politischer Verantwortlichkeit negative Folgen für die Akteure. Man kennt die Phrase: „… hat die Verantwortung für die Fehler übernommen und seinen Rücktritt erklärt“. Dabei reicht die Spanne angeblicher, mutmaßlicher oder tatsächlicher Verfehlungen von verbalen Missgriffen bis hin zu echten Skandalen und Korruption. Ingolf Deubel, Andrea Ypsilanti und Hartmut Mehdorn waren in jüngster Zeit prominente Verantwortlichkeitsübernehmer. Gern wird in solchen Fällen der Begriff „Affäre“ gebraucht: „Nürburgring-Affäre“, „Ypsilanti-Affäre“, „Daten-Affäre“ belegen, wie Skandalisierung und Affairisierung medial funktioniert.

Manche Rücktritte wirken im Nachhinein völlig unnötig. Man kennt das politische Spiel: Die Betroffenen müssen weichen, weil sie keinen Rückhalt mehr im eigenen Lager haben, nicht weil sie gravierende Fehlleistungen begangen haben.

Diese Vorbemerkungen zur Rezension machen deutlich, dass Unklarheiten begrifflicher, rechtlicher und normativer Art sher problematisch sein können. Katrin Stein nimmt dies zum Anlass, Verantwortlichkeit und politische Herrschaft als rechtliches Phänomen verfassungsgeschichtlich, dogmengeschichtlich und staatstheoretisch zu untersuchen. Schwerpunktmäßig widmet sie sich der individuellen retrospektiven Verantwortlichkeit. Thematisiert werden „Möglichkeiten und Grenzen der Inanspruchnahme von politischen Akteuren für ihr vergangenes Handeln und die damit verknüpften Folgen“ (21). Die Untersuchung konzentriert sich auf bundespolitische Entscheidungsträger, die „an zentraler höchster Stelle unmittelbar das politische Geschehen gestalten“ (28). Im Fokus stehen der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, die Abgeordneten, deren Verantwortlichkeit schwierig zu fassen ist, und die Bundesratsmitglieder. Dabei kommen sowohl die strafrechtliche als auch die politische Dimension zur Sprache. Die Rolle der Parlamente als „Foren der politischen Verantwortlichkeit“ (336) und deren Instrumente wird fundiert diskutiert. Als grundsätzlich positiv gilt die „Instrumentalisierung politischer Verantwortlichkeiten im politischen Meinungskampf“ (650). Sie erhöhe den Rechtfertigungsdruck auf Politiker und trage dazu bei, „die ständige Rückbindung der Entscheidungen an das Volk sicherzustellen“ (650). Stein warnt aber vor den Gefahren einer „Skandalisierung der Politik“ (672). Defizite sieht sie bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit politischer Akteure. Sie plädiert für die Schaffung eines Tatbestands der Haushaltsuntreue von Regierungsmitgliedern im Hinblick auf eine strafwürdige „Fehlleitung öffentlicher Mittel“ (656). Außerdem wird aus praktischen Gründen eine Novellierung des § 108e StGB zur Abgeordnetenbestechlichkeit angemahnt.